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   BVerwG, 07.10.1980 - 4 B 186.80   

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https://dejure.org/1980,4862
BVerwG, 07.10.1980 - 4 B 186.80 (https://dejure.org/1980,4862)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1980 - 4 B 186.80 (https://dejure.org/1980,4862)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1980 - 4 B 186.80 (https://dejure.org/1980,4862)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Rüge eines Verfahrensmangels - Unterbleiben einer zweiten Augenscheinseinnahme allein durch das Berufungsgericht als Verfahrensfehler ohne darauf gerichteten Antrag - Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.04.1971 - IV B 5.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1980 - 4 B 186.80
    Denn ein solcher Wechsel auf der Richterbank ist unschädlich, wenn die Augenscheinseinnahme - wie hier - ordnungsgemäß protokolliert worden ist und dergestalt für die Entscheidung verwertet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. August 1967 - BVerwG IV B 252.65 - [Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 6], vom 2. April 1971 - BVerwG IV B 5.71 - [DÖV 1971, 711], vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV CB 95 u. 96.74 - und vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 4 CB 53.78 -).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 4 CB 53.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1980 - 4 B 186.80
    Denn ein solcher Wechsel auf der Richterbank ist unschädlich, wenn die Augenscheinseinnahme - wie hier - ordnungsgemäß protokolliert worden ist und dergestalt für die Entscheidung verwertet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. August 1967 - BVerwG IV B 252.65 - [Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 6], vom 2. April 1971 - BVerwG IV B 5.71 - [DÖV 1971, 711], vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV CB 95 u. 96.74 - und vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 4 CB 53.78 -).
  • BVerwG, 12.08.1967 - IV B 252.65

    Heilung eines Verfahrensmangels durch die unterlasssene Rüge in der nächsten

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1980 - 4 B 186.80
    Denn ein solcher Wechsel auf der Richterbank ist unschädlich, wenn die Augenscheinseinnahme - wie hier - ordnungsgemäß protokolliert worden ist und dergestalt für die Entscheidung verwertet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. August 1967 - BVerwG IV B 252.65 - [Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 6], vom 2. April 1971 - BVerwG IV B 5.71 - [DÖV 1971, 711], vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV CB 95 u. 96.74 - und vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 4 CB 53.78 -).
  • VGH Hessen, 28.11.1978 - IV TG 85/78
    Auszug aus BVerwG, 07.10.1980 - 4 B 186.80
    Aufgrund des auf die Augenscheinseinnahme vom 27. November 1978 am selben Tage ergangenen Beschlusses - IV TG 85/78 - war den Beteiligten bekannt, daß das Berufungsgericht in Würdigung der von ihm festgestellten Tatsachen dem Kläger ein Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG zuerkannt hatte.
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